Die U-Bahn-Haltestelle unter dem Bahnhof Zoo, ein Treffpunkt von Obdachlosen (Foto: M. Miersch)

Wird Berlin wie San Francisco?

Von Ellen Daniel und Michael Miersch

Ob Bahnhof Zoo, Kottbusser Tor oder Kleiner Tiergarten: Im Freien kampierende Menschen gehören mittlerweile zum Stadtbild Berlins wie Spätis und Dönerbuden. Viele der Wohnungslosen sind psychisch krank, oft in Kombination mit Drogensucht. „Verstrahlte“ werden sie im Berliner Jargon genannt. In den U-Bahnen gehören sie längst zum lebenden Inventar. Mehr als 6.000 Menschen sind ohne feste Bleibe, wie eine amtliche Erhebung 2024 ergab. Fachleute schätzen, dass mindestens die Hälfte von ihnen psychisch krank ist. Warum hat sich die Situation so verschlimmert, fragten wir den Psychiater Dr. Herald Hopf, und warum wird so wenig dagegen getan?

Frage: Wir haben den Eindruck, dass die Zahl psychisch auffälliger Menschen auf den Straßen Berlins stark zugenommen hat. Ist das so? Oder nehmen wir dieses Elend nur stärker wahr als früher?

Dr. Herald Hopf: Grundsätzlich ist es so, dass sich in den Großstädten schon immer ein höherer Prozentsatz psychisch kranker Menschen aufhält, als auf dem Land. Das hat auch mit der größeren Toleranz der Städter zu tun. In der Großstadt wird man eher in Ruhe gelassen, wenn man sich seltsam benimmt. Obendrein erleben wir in Berlin eine Zuwanderung von sehr armen Menschen, vornehmlich aus südosteuropäischen Ländern. Wenn man sich die Camps der Obdachlosen rund um Kirchen, um Bahnhöfe oder unter Brücken anschaut, sieht man dort viele Menschen aus Rumänien und Bulgarien. Unter den Migranten, die in Deutschland in der Obdachlosigkeit landen, ist ein höherer Prozentsatz mit sozialen und psychischen Problemen belastet als allgemein unter Migranten.

Erklären diese beiden Faktoren unseren Eindruck einer massiven Zunahme? Wir sehen in Berliner Straßen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln tagtäglich Dutzende Menschen, die ganz offensichtlich verwirrt sind, Halluzinationen und Angstzustände haben, zuweilen aggressiv schreien, drohen und Passanten belästigen. Oft sind sie in einem erbarmungswürdigen körperlichen Zustand, gezeichnet von Krankheiten und Wunden. Südosteuropäer sind darunter nicht die Mehrheit.

Fakt ist, die Zahl der Menschen, die zwangsweise in Kliniken verbracht werden, hat in Berlin deutlich zugenommen. Das spricht dafür, dass die Problematik größer geworden ist. Jedoch muss man mit solchen Interpretationen vorsichtig sein. Mehr Einweisungen heißt nicht automatisch, dass es mehr Kranke gibt. Vielleicht hat sich auch nur die Einweisungspraxis verändert.

Die Eingewiesenen sind dann weg von der Straße?

Nur für kurze Zeit. Ein wichtiger Faktor ist die Aufenthaltsdauer. Sie ist deutlich geringer als früher. Die Menschen werden in Kliniken gebracht und schnell wieder entlassen. Das war so bei diesem Vorfall in Hamburg 2025, wo am Bahnhof eine Frau mehrere Menschen mit einem Messer verletzte. Sie war am Vortag aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden. Jemand gegen sein Einverständnis in einer Klinik zu behalten, ist schwierig.

Warum?

Die Bereitschaft vieler Richter, längere Zeiträume zu gewähren, ist gering. Wir nennen es ‚Drehtürpsychiatrie‘. In der Suchtbehandlung ist das leider gang und gäbe. Die Krankenkasse zahlt nur acht bis zehn Tage. Dann wird der Patient wieder entlassen, und an der nächsten Ecke gibt es schon den ersten Rückfall. Nach vier Wochen ist er wieder da. Ähnlich scheint es auch abzulaufen mit den Menschen, die chronisch psychisch krank sind.

Der Psychiater Dr. med. Herald Hopf leitet als Chefarzt eine psychiatrische Tagesklinik und eine psychosomatische Klinik in Berlin. Zuvor war er bei sozialpsychiatrischen Diensten in Norddeutschland für die akute Versorgung schwerer Fälle zuständig und hatte dadurch häufig mit Patienten zu tun, die in der Öffentlichkeit als psychisch krank aufgefallen waren. Als Gutachter vor Gericht musste er die psychische Verfassung von Straftätern beurteilen. Er ist Vorsitzender der Deutschen Arbeitsgemeinschaft der Tageskliniken, Autor von Fachbüchern und engagiert sich in der psychiatrischen Forschung

 

Wer kümmert sich eigentlich um psychisch Kranke, die auf der Straße leben? Werden die angesprochen von der Polizei oder Mitarbeitern der Gesundheitsämter?

Das ist ja gerade das, was eine Metropole für solche Menschen interessant macht. Dass sie eben nicht so schnell angesprochen werden, wie in einer Kleinstadt oder auf dem Dorf. Es gibt eine gewisse Ignoranz gegenüber auffälligen Personen in den Großstädten.

Nach dem Berliner Motto „Ist mir egal“…

Genau. Jeder lebt so, wie er lebt. Erst wenn solche Menschen als bedrohlich erlebt werden, wird die Polizei gerufen. Die Polizei ist die wesentliche Stelle, wo auffällige psychisch Kranke auflaufen. Aus verschiedenen Fortbildungen weiß ich nur zu gut, wie schlecht ausgebildet für solche Situationen die Berliner Polizei über viele Jahre war. Ich kenne das Problem auch durch die Behandlung von Polizisten. In unseren Tageskliniken haben wir viele Privatversicherte, darunter auch Polizisten. Die Polizei ist viel schlechter ausgebildet im Umgang mit psychischen Erkrankungen als beispielsweise die Feuerwehr oder Rettungsdienste. Manche Polizisten wissen nicht, wie sie reagieren können. Dann passieren solche Sachen wie 2013 am Alexanderplatz, als ein Polizist einen Mann erschossen hat, der nackt mit einem Messer auf ihn zugesprungen ist.

Wenn ein psychisch auffälliger Mensch auf der Polizeiwache landet, wie geht es weiter? Wer entscheidet, ob diese Person in eine Klinik eigeliefert wird? Welche Informationen bekommt der Arzt, der die Person in der Klinik in Empfang nimmt? Wenn man über die Fälle aus jüngster Zeit liest, bei denen psychisch Kranke schwere Gewalttaten begingen, bekommt man leicht den Eindruck, es hapert ganz stark an der Informationsweitergabe zwischen den verschiedenen Stellen. 


In Berlin ist es nicht so wie in den meisten Flächenstaaten, wo ein sozialpsychiatrischer Dienst vor der Einweisung gerufen wird. Ich habe lange in Schleswig-Holstein gearbeitet. Da fordert das Psychisch-Kranken-Gesetz, dass die Polizei zunächst einen Facharzt vor Ort rufen muss, der den Betroffenen beurteilt. Der Facharzt bestimmt, ob dieser Mensch in eine Klinik gebracht werden muss. Er wägt ab, ob es geeignete Maßnahmen unterhalb einer Klinikeinweisung gibt. Durch diese ärztliche Begutachtung kommt schon eine ganze Menge an Informationen zusammen, die an die Kollegen in der Klinik weitergereicht werden. Das ist in Berlin nicht der Regelfall. Hier muss die Polizei vor Ort die Situation klären. Was sagen die Passanten? Was sagt der auffällige Mensch selbst? Diese Aussagen sind oft sehr dürftig. In vielen Fällen wird der Mensch dann vorsichtshalber in eine psychiatrische Klinik verbracht. Dort versucht der aufnehmende Arzt, sich einen Überblick zu verschaffen – wenn er gerade Zeit hat und nicht von anderen Patienten in Anspruch genommen wird. Das kann sehr lange dauern. In dieser Zeit steigert sich oftmals der Erregungszustand der Betroffenen.

Wie geht’s dann weiter?

Dann versucht man, den Betroffenen zunächst mit Medikamenten zu beruhigen, damit er wieder ansprechbar wird. Die Polizisten können meistens nicht viel über die Person sagen. Die Informationen, die ein Arzt zur Beurteilung braucht, erfährt er nach und nach, oftmals auch vom Pflegepersonal. Der Eingelieferte kriegt etwas zu essen und zu trinken, wird gebadet, bekommt neue Wäsche. Diese pflegerischen Maßnahmen schaffen erste Möglichkeiten für Gespräche. Manchmal haben die Betroffenen keine Papiere und können kein Deutsch. Da muss man einen Dolmetscher auftreiben. Aber es kommt auch vor, dass die Menschen keine Angaben zu sich selbst machen oder einfach schweigen. Unter solchen Umständen ist es außerordentlich schwer, eine Gefährdung einzuschätzen. Und bis zum nächsten Tag um 24 Uhr muss ein Richter entscheiden, ob derjenige in der Klinik bleiben muss oder nicht. Wenn der Richter für die Zwangseinweisung entscheidet, kann der Patient maximal sechs Wochen gegen seinen sein Willen in der Klinik behalten werden.

Wenn Polizisten berichten, die Person habe mit einem Messer herumgefuchtelt, ist das natürlich ein wichtiger Anhaltspunkt für das Gutachten des Psychiaters und die Entscheidung des Richters. Aber meist reicht diese kurze Frist nicht aus, um das Krankheitsbild zu beurteilen. Wenn jemand halluziniert, kann das ja unterschiedlichste Ursachen haben. Es gibt verschiedenste Krankheitsbilder, die dahinterstecken können. Das zu diagnostizieren, dauert meist länger als 24 Stunden.

Der Täter, der 2025 in Aschaffenburg ein Kita-Gruppe angegriffen und zwei Menschen getötet hat, war beim sozialpsychiatrischen Dienst bekannt. Man hatte paranoide Schizophrenie bei ihm diagnostiziert. Er war vor seiner Tat aufgefallen, weil er auf einer Polizeiwache randalierte. Daraufhin brachte ihn die Polizei in eine Klinik. Der dortige Arzt wusste nicht, dass der Mann bereits diese Diagnose hatte. Unter Medikamenteneinfluss hat er sich in der Klinik beruhigt und wurde am nächsten Tag entlassen. Wenige Tage später mordete er. Was kann man machen, damit so etwas sich nicht wiederholt? Was läuft falsch in den Informationsketten?

Es wäre sicher sehr hilfreich, wenn man in jedem Fall alle Informationen, die zur Verfügung stehen, auch nutzen zu könnte. Leider kommt es immer wieder vor, dass Informationen irgendwo hängen bleiben. 2007 gab es in Schleswig-Holstein den Fall einer Frau, die ihre fünf Kinder ermordete. Auch da sind vorhandene Informationen nicht beachtet worden. Es gab Tonbandaufzeichnungen mit Hinweisen auf ihr Vorhaben. Sie wurden aber nicht abgehört, weil kein Gerät dafür zur Hand war. Solche unglücklichen Zustände gibt es immer wieder. Zeitdruck, fehlende Sprachkenntnisse, Polizisten, die Informationen nicht korrekt übermitteln und so weiter.

 Spielt auch Datenschutz eine Rolle?

Datenschutz spielt überall eine Rolle. Es kann immer sein, dass eine Behörde meint, sie dürfte etwas nicht weitergeben. Aber in Gefahrensituationen ist der Datenschutz aufgehoben. Auch die ärztliche Schweigepflicht ist aufgehoben, wenn ich erfahre, dass jemand sich oder andere gefährdet. Dann bin ich verpflichtet, das mitzuteilen. Es ist jedoch nicht immer leicht, zu beurteilen, ob eine akute Gefahr besteht. Glücklicherweise sind solche schweren Gewaltdelikte sehr selten. Ich glaube nicht, dass wir sie mit vernünftigen Methoden vollkommen ausschließen können.

 Sie haben in verschiedenen sozialpsychiatrischen Diensten gearbeitet. Wie oft haben sie damals Meldungen über auffällige Personen bekommen, bei denen Verdacht auf eine psychische Erkrankung bestand?

Jeden Tag kam eine ganze Reihe solcher Meldungen herein. Die musste man dann nach Dringlichkeit sortieren. Dass jemand einen Suizidversuch unternommen hatte, war nicht immer ein Grund, tätig zu werden. Weil es einfach zu häufig vorkam. Wenn es zwei- oder dreimal war, dann schon. Angesichts der Ereignisse der letzten Jahre ist die Sensibilität höher, wenn jemand sehr aggressiv in der Öffentlichkeit auftritt. Dann wird versucht, Kontakt aufzunehmen. Was auch nicht einfach ist. Es ist ja eine öffentliche Stelle, ein Amt. Jemand, der keine Aufenthaltserlaubnis hat, oder straffällig geworden ist, meidet natürlich den Kontakt.

Das Berliner Gesetz zur Akutunterbringung soll geändert werden. So hat es zumindest die Senatsverwaltung in Berlin angekündigt. Wo sehen Sie Möglichkeiten einer Verbesserung?

Für die Menschen, die chronisch auffällig sind, ist das Instrument der juristischen Betreuung hilfreich. Das ist jedoch ein sehr langsames Instrument. Erst muss ein Gutachten erstellt und ein Betreuer vorgeschlagen werden. Dann muss ein Richter eine Anhörung machen. Erst dann kann eine Betreuung eingerichtet und eine Unterbringung beantragt werden. Anders beim Psychisch-Krankenrecht, das für Akutsituationen geschaffen ist. Die Gefahr wird abgewehrt, der Betroffene geht wieder nach Hause, und dann geht es in die nächste Runde.

Wäre es sinnvoller, wenn Menschen, die unter Psychosen leiden, länger behandelt werden dürften – auch gegen ihren Willen?

Das ist die große Frage. Was bewerten wir höher, die Freizügigkeit oder die Fürsorge? In Deutschland wird die Freizügigkeit sehr hoch bewertet. Sie ist auch mir persönlich sehr wichtig. Auf der anderen Seite steht die Führsorgepflicht gegenüber Menschen, die offensichtlich schwer leidend sind. In anderen Ländern wird die Fürsorgepflicht höher bewertet. Von Skandinavien denkt man, die seien viel freizügiger. Aber in Finnland beispielsweise wäre es nicht vorstellbar, dass Menschen in solchen Zuständen auf der Straße leben, wie wir es aus Berlin kennen. Sie werden dort sofort in Kliniken verbracht.

In Deutschland muss eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung festgestellt werden, bevor jemand gegen seinen Willen in eine Klinik gebracht wird. Es reicht also nicht, wenn es der Person sehr schlecht geht, sie augenscheinlich leidet, zum Beispiel Angstzustände hat, und körperlich in einem erbarmungswürdigen Zustand ist?

Nein, das reicht nicht. Man kann so einem Menschen Hilfe anbieten, aber wenn er dies ablehnt, dann ist das so. Für Zwang muss eine Gefährdung für Leib und Leben unmittelbar bevorstehen. Zum Beispiel der Versuch einer Selbsttötung, oder die überzeugende Ankündigung. Das ist noch ein relativ klares Kriterium. Die Gefährdung für andere ist noch schwieriger festzustellen. Als ich angefangen habe, hat es schon genügt, wenn jemand in seinem Wahn dauernd die Notrufnummer der Polizei angerufen hat. Der konnte eingewiesen werden, weil er die Arbeit der Polizei behinderte. So etwas fiel damals schon unter die Definition von Fremdgefährdung. Es war viel einfacher, jemand gegen seinen Willen einzuweisen. Die Leute konnten auch länger in der Klinik behalten werden. Heute ist das viel enger gefasst, und ob eine Fremdgefährdung angenommen wird, hängt stark von den Richtern ab. Viel wichtiger als die Gesetzeslage ist deren Auslegung durch die Richter.

Entscheiden manche Richter für den Wunsch des Patienten, sich nicht behandeln zu lassen, weil sie den Zustand des Betroffenen gar nicht richtig einschätzen können? Fehlt den Juristen psychologische Kompetenz?

Leider ist das manchmal so. Man muss wissen, dass Menschen krankheitsbedingt in ihrer freien Entscheidung stark beeinträchtigt sein können. Das ist ja schon bei einer schweren Depression so. Da ist die Blickrichtung auf das eigene Leben völlig verengt. Wenn der Mensch zwei bis drei Wochen später aus der Depression rauskommt, beurteilt er seine Situation völlig anders als in der akuten Phase. Bei einer Psychose, die mit Halluzinationen einhergeht, ist es noch viel krasser. Die Betroffenen fühlen sich verfolgt und bedroht. Sie sind ganz eingebunden in ihren Wahn und können ihre Empfindungen nicht relativieren. In so einem Zustand ist der Freiheitsgrad sehr gering. Wir dürfen jedoch auch solche Patienten nicht gegen ihren Willen behandeln. Da überlegt man, wie könnte dem Patienten klar machen, dass er Hilfe braucht? Das dauert manchmal Wochen, in denen keine Behandlung stattfindet: Irgendwann ist die maximale Aufenthaltszeit abgelaufen, und der Patient muss entlassen werden.

Ist es ein falsches Konzept, anzunehmen, dass ein Mensch im Wahn frei entscheiden kann?

Ja, zunächst müsste versucht werden, die Entscheidungsfreiheit wieder herzustellen. Und wenn er dann wieder im Vollbesitz seiner Abwägungsmöglichkeiten ist, oder zumindest im Teilbesitz, dann ist Freiheit etwas sehr, sehr Wesentliches. Diese Abwägung ist jedoch nichts, was man generalisieren kann. Es ist ein ethisch-moralischer Konflikt, in dem ich als Behandler stehe. Die Abwägung muss anhand des einzelnen Menschen getroffen werden. Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, es sei grundsätzlich vorrangig, zu helfen, dann tappt man in die paternalistische Falle, in der wir schon mal waren. Doch zurzeit geht das Pendel eher in die Gegenrichtung. Viele Juristen überschätzen die Entscheidungsfreiheit der Kranken.

Wurden früher durch leichtere Zwangseinweisung viele Menschen zu Unrecht festgehalten? Muss die Gesellschaft den Preis dafür zahlen, dass unser Menschenbild heute mehr von Freiheit und Selbstbestimmung bestimmt ist? Oder zeigt sich da ein Mangel an Nächstenliebe und sozialer Verantwortung, wenn wir die verwirrten Menschen auf der Straße sich selbst überlassen?

Ich denke, es mangelt in erster Linie an den Mitteln, dieser schlimmer werdenden Situation zu begegnen. Die Zahl der Menschen mit seelischen Erkrankungen nimmt zu. Es müssten die sozialpsychiatrischen Dienste personell besser ausgestattet und qualifiziert werden. Das gleiche gilt für die psychiatrischen Kliniken, die in Berlin heillos überbelegt sind. Sie kriegen kaum irgendwo ein Bett. Die Kliniken sind alle personell an der Grenze. Die Patienten werden nach wenigen Tagen oder Wochen wieder in die alte Lebenssituation entlassen. Psychische Erkrankungen sind in aller Regel chronisch. Sie brauchen eine längere Betreuung, um wirklich etwas zu verändern.

Kann es sein, dass den Verantwortlichen in der Politik und in den Behörden der heutige Freiheitsbegriff sehr entgegen kommt? Menschen mit Psychosen haben oftmals keine Krankheitseinsicht und empfinden sich nicht als behandlungsbedürftig. Sie bleiben lieber weiter auf der Straße. Das spart den zuständigen Stellen Geld.

Das möchte ich nicht unterstellen. Aber natürlich wird das Budget der Gesundheitssenatorin auf diese Weise nicht belastet. Langfristig wird es aber teurer für unsere Gesellschaft. Das kann man in den Vereinigten Staaten sehen, in Städten wie San Francisco, wo sich immer mehr obdachlose Menschen versammeln.

Berlin sieht an manchen Plätzen mittlerweile aus wie San Francisco. 

Noch nicht ganz, aber es könnte in die Richtung gehen.

Noch einmal: Würden mehr Zwangsweinweisungen Abhilfe schaffen?

 Die Hürden bei der Zwangsanweisung sind nicht die Hauptursache für das Elend auf den Berliner Straßen. Eine zwangsweise Behandlung verändert nicht viel. Viel wichtiger ist, was nach einem Klinikaufenthalt passiert, damit es nicht zum ‚Drehtüreffekt‘ kommt. Man könnte auch vorher einiges tun, damit es gar nicht zu einer Einweisung kommt. In Manchester und Birmingham wurden beispielsweise aufsuchende Teams geschaffen, die psychisch Kranke auf der Straße betreuen. Wenn man schon keine Klinikplätze hat, sollte man wenigstens auf die Betroffenen zugehen und sie langfristig behandeln, mit Medikamenten, Psychotherapie und Sozialarbeit. So etwas gibt es hierzulande lediglich experimentell, organisiert von einigen Kliniken. Jedoch nur in wenigen Fällen und mit hochmotivierten Patienten.

Wir haben gelesen, dass der Bettenmangel so ausgeprägt ist, dass Einzelzimmer in Mehrbettzimmern umfunktioniert werden müssen. Für Menschen, die zunächst mal Ruhe brauchen, ist das vermutlich ein zusätzlicher Stress. 

Das ist anstrengend, das kann ich Ihnen sagen. Solange es wenigstens noch Platz im Mehrbettzimmer gibt, geht’s ja noch. Wenn die Mehrbettzimmer auch alle ausgelastet sind, bleibt die Klinik trotzdem in der Versorgungsverpflichtung. Dann werden Patienten ins Bad gestellt oder auf den Flur, und man hofft, dass am nächsten Tag jemand nach Hause geht. So werden Menschen empfangen, die sehr erregt und unruhig sind und Distanz wollen. Deswegen wird zurecht kritisiert, dass der Verbrauch an beruhigenden Medikamenten sehr hoch ist. Man könnte es anders machen, aber dann müsste man viel mehr investieren, müsste personell und baulich mehr bieten.

In den 1970er- und 1980er-Jahren gab es, ausgehend von Kalifornien, die Bewegung der Antipsychiatrie. In Italien wurde sie besonders stark. Ihre Anhänger vertraten die Ansicht, dass die Gesellschaft niemals das Recht hat, einem psychisch kranken Menschen die Freiheit zu nehmen. Alle Kliniken sollten geschlossen werden. Die Bewegung passte gut zur Philosophie Foucaults, die an den Universitäten en vogue war. Sie wurde schnell populär, was sich in Filmen wie ‚Einer Flug über das Kuckucksnest‘ zeigte. Wie stark ist die heutige Psychiatrie davon noch beeinflusst? Und wie beurteilen Sie das aus heutiger Sicht?

Die Antipsychiatrie war eine wichtige und wertvolle Entwicklung. Die Kritik an den alten ‚Irrenanstalten‘ war vollkommen berechtigt. Wir profitieren immer noch von dieser Kritik. Aber bestimmte utopische Elemente der Antipsychiatrie haben sich überlebt. Weil die Folgen den Kranken geschadet haben. Es ist ähnlich wie mit der antiautoritären Erziehung. Es war eine berechtigte Kritik, vermischt mit einem utopischen Menschenbild. Durch den damaligen Aufbruch haben wir heute sozialpsychiatrische Dienste, haben wir Tageskliniken und aufsuchende Sozialarbeit. Das ist aus dieser Zeit heraus entstanden. In Italien wurden damals ja tatsächlich die Kliniken geschlossen. Das führte dazu, dass die Last der Versorgung ganz auf die Angehörigen und die Kommunen abgewälzt wurde. Das konnte auf Dauer nicht gut gehen. Deshalb gibt es in Italien auch wieder Krankenhäuser für Psychiatrie, aber sie sind anders, meist besser als zuvor.

Heute mache ich mir eher Sorgen, dass der mediale Fokus auf Gewalttaten von psychisch Kranken zu einer Gegenbewegung führt. Dass der Ruf ‚Alle wegsperren!‘ wieder Gehör findet. Wenn die Gesellschaft wieder autoritärer wird, trifft es psychisch Kranke in aller Regel sehr schnell, weil sie sich nicht dagegen wehren können.

In jüngster Zeit wurden viele Fälle von Gewaltverbrechen mit psychisch kranken Tätern bekannt. Ist das ein Medienphänomen, in dem Sinne, dass über solche Taten besonders ausführlich berichtet wird? In der Vorbereitung haben wir immer wieder gelesen, psychisch kranke Menschen würden nicht häufiger gewalttätig als solche, die völlig normal und angepasst erscheinen. Wie ist der Stand der Wissenschaft?

Wenn sie alle psychischen Erkrankungen betrachten, gibt es tatsächlich keinen Unterschied zur Durchschnittsbevölkerung. Die häufigsten psychischen Erkrankungen sind Depression, Angststörungen, Zwangsstörungen, Anpassungsstörung, Somatisierungsstörungen. Diese Patienten neigen nicht dazu, Aggressionen nach außen zu richten. Wenn man aber die Gruppe der Menschen mit psychotischen Krankheitsbildern, beispielsweise Schizophrenie nimmt, dann ist das Risiko, dass solche Personen gewalttätig werden, schon etwas erhöht. Deutlich erhöht ist es bei Menschen, die unter Schizophrenie leiden und gleichzeitig drogensüchtig sind. Das kann dazu führen, dass Wahnvorstellungen enthemmt umgesetzt werden.

Sind die Kliniken und die sozialpsychiatrischen Dienste so ausgerichtet, dass auf diese Gruppe besonders achtgegeben wird?

Bewusst ist das schon, es ist ja keine neue Erkenntnis. Mit solchen Menschen zu arbeiten, erfordert jedoch besondere persönliche Kenntnisse und Erfahrung. Wenige Kollegen machen das freiwillig. Viele Psychiater wenden sich dem zu, was am leichtesten Erfolg verspricht: Patienten mit Depressionen, Angststörungen oder Zwangsstörungen. Psychotherapeuten, die mit Menschen mit Schizophrenie arbeiten, werden Sie selten finden. Auch für Suchterkrankungen gibt es wenige Psychotherapeuten. Beides ist nicht selten als Krankheitsbild, aber im Verhältnis zu den anderen psychischen Krankheiten, sind es doch Randgruppen. Diese Gruppen werden in Deutschland leider nicht optimal versorgt.

In der Debatte um die Grundsicherung geht es auch um Sanktionen gegen Menschen, die beim Jobcenter einfach nicht erscheinen. Bei manchen dieser Verweigerer spielen vermutlich psychische Erkrankungen eine Rolle. Sehen Sie eine Gefahr, dass diese Menschen bei verschärften Sanktionen in eine Spirale nach unten geraten und die Zahl der auf der Straße Lebenden immer größer wird?

Wer arm ist, hat weitaus geringere Möglichkeiten, sich Hilfe zu holen. Für die privat Versicherten in unserer Tagesklinik kümmert sich eine Sozialarbeiterin um die Bewältigung des Alltags, wenn sie noch nicht allein zurechtkommen. Wenn aber jemand Tage oder Wochen nach einer Zwangseinweisung wieder nach Hause geschickt wird, passiert nichts. Dann ist die Gefahr groß, dass dieser Mensch durch die Sicherungssysteme fällt und als Obdachloser auf der Straße landet. Geld spielt eine große Rolle. Es gab eine kurze Phase in der Psychiatrie, in der die Patienten aus der eigenen Tasche zehn Euro im Quartal zahlen mussten. Schon diese geringe Summe hat sich bemerkbar gemacht. Da haben viele erkrankte Menschen gesagt, dieses Geld habe ich nicht, und verzichteten auf Arztbesuch und Medikamente.