Zukunftsrechte aufgrund von Prognosen

Von Michael Miersch

Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Das jetzige Klimaschutzgesetzt verschöbe hohe Lasten für die Minderung der Emissionen auf die Zeit nach 2030. Um die im Pariser Klimaabkommen festgelegten Ziele zu erreichen, müssten späteren Generationen immer höhere Lasten auf sich nehmen. Dadurch sei ihre Freiheit gefährdet.

Dass die Justiz sich stets dem jeweiligen Zeitgeist unterwirft, hat die Geschichte gezeigt. Offenbar haben die obersten Richter von heute nichts daraus gelernt. Sie übernehmen die alarmistischen Prognosen einiger Wissenschaftler und Klimaaktivisten und behandeln deren Zukunftsszenarien wie Tatsachen.

Man stelle sich vor, in der Vergangenheit hätten Verfassungsrichter die „Rechte zukünftiger Generationen“ aufgrund der damals gültigen Prognosen festgeschrieben. Dann wäre in den 70er-Jahren den Nachgeborenen vermutlich ein Recht auf den Erhalt von Erdölreserven zugestanden worden. Denn es galt als sicher, dass die Ölvorräte bald erschöpft sein werden. Und man glaubte, dass ohne Erdöl kein Wohlstand möglich sei.