Vor einiger Zeit wurde mir bei der Aufnahme in ein Krankenhaus ein Formular vorgelegt, dass ich dem Krankenhaus gestatte, den Befund meiner Hausärztin mitzuteilen. Auf meine verwunderte Nachfrage erfuhr ich, dass das Krankenhaus nicht ohne meine ausdrückliche Einwilligung mit meiner Hausärztin kommunizieren darf – aus Datenschutzgründen. Damals hielt ich das für den Gipfel des der deutschen Datenschutzirrsinns.
Jetzt weiß ich, es geht noch verrückter.
Als ich meinen Gaszählerstand der Firma Vattenfall per E-Mail übermittelte (an die einzige Vattenfall-E-Mail-Adresse, die im Netz zu finden ist), erhielt ich folgende automatische Antwort:
„Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der geltenden Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Weiterleitung Ihres Serviceanliegens zwischen den verschiedenen Unternehmenseinheiten von Vattenfall nicht stattfinden kann.“